Der Tennisclub ( TC ) Pfeddersheim e.V. ist im Jahr 2009 durch den Zusammenschluss der beiden Pfeddersheimer Vereine Tennispark ( TP ) Pfeddersheim und Turn- und Sportgemeinde ( TSG ) Pfeddersheim entstanden.
Die alte Sportanlage der TSG TC Pfeddersheim mit 3 Plätzen an der Gabelsberger Straße, direkt neben der Sporthalle des Gesamtvereins TSG Pfeddersheim, wurde zum Zeitpunkt der Fusion aufgegeben. Der neue Verein befindet sich auf der ehemaligen Sportanlage des TP Pfeddersheim in der Berliner Straße 91 mit 6 Plätzen. Angeliedert ist hier ein Vereinsheim mit gut geführter Gaststätte ( Restaurant Mai Lan ). 2017 wurden die sanitären Anlagen und die Umkleidekabinen
erneuert.
a) Erst- bzw. Einzelmitglied pro Jahr | 160,00 EUR |
b) Ehegatten/ eingetragene Lebenspartner als Zweitmitglied pro Jahr | 100,00 EUR |
c) Elternteil/Großelternteil und 1 Kind (= Ermäßigte) pro Jahr | 200,00 EUR |
d) Elternteil/Großelternteil und 2 Kinder (= Ermäßigte) pro Jahr | 240,00 EUR |
e) Familienbeitrag - 2 Erwachsene u. beliebig viele Kinder pro Jahr | 300,00 EUR |
f) Schüler, Jugendliche U 18 Jahre, Azubis, Studenten pro Jahr 65,00 EUR
g) Fördermitgliedschaft pro Jahr 25,00 EUR
h) Zweitvereinsmitglied pro Jahr 100,00 EUR i) Ehrenmitglied 0,00 EUR
Ermäßigungen
Je nach Eintrittsdatum in den Verein erfolgt die nachstehende gestaffelte Ermäßigung des
1. Jahresbeitrages. Die Umlagen bleiben von der Ermäßigung unberührt.
- Eintritt ab 01.07.: Ermäßigung 30 % ) jeweils
- Eintritt ab 01.08.: Ermäßigung 50 % ) auf den
- Eintritt ab 01.09.: Ermäßigung 70 % ) Jahresbeitrag
Arbeitsstunden
Jedes Mitglied gemäß a-e, das über 18 Jahre alt ist, hat 3 Arbeitsstunden je Geschäftsjahr
abzuleisten. Jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde wird berechnet. Der Stundensatz beträgt
15,00€ und wird zum Ende des Geschäftsjahres eingezogen. Mitglieder des Gesamtvorstandes
sind im Geschäftsjahr ihrer Vorstandstätigkeit von der Ableistung von Arbeitsstunden befreit.
Da Arbeitsstunden nur im Rahmen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Arbeit abgeleistet
werden können, besteht kein Anspruch hinsichtlich der Anzahl der Stunden oder des Zeitpunktes,
zu dem diese geleistet werden können. Mehr geleistete Arbeitsstunden werden nicht vergütet und
nicht für Folgejahre angerechnet.