Historie

Der Tennisclub ( TC ) Pfeddersheim e.V. ist im Jahr 2009 durch den Zusammenschluss der beiden Pfeddersheimer Vereine Tennispark ( TP ) Pfeddersheim und Turn- und Sportgemeinde ( TSG ) Pfeddersheim entstanden.

 

Die alte Sportanlage der TSG TC Pfeddersheim mit 3 Plätzen an der Gabelsberger Straße, direkt neben der Sporthalle des Gesamtvereins TSG Pfeddersheim, wurde zum Zeitpunkt der Fusion aufgegeben. Der neue Verein befindet sich auf der ehemaligen Sportanlage des TP Pfeddersheim in der Berliner Straße 91 mit 6 Plätzen. Angeliedert ist hier ein Vereinsheim mit gut geführter Gaststätte ( Restaurant Mai Lan ). 2017 wurden die sanitären Anlagen und die Umkleidekabinen

erneuert.

 

 

Satzung TC Pfeddersheim - Stand 31. März 2023

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Beitragsordnung des TC Pfeddersheim - Stand 24.03.2023

 

a)  Erst- bzw. Einzelmitglied pro Jahr      160,00 EUR
b)  Ehegatten/ eingetragene Lebenspartner als Zweitmitglied pro Jahr 100,00 EUR
c)  Elternteil/Großelternteil und 1 Kind (= Ermäßigte) pro Jahr 200,00 EUR
d)  Elternteil/Großelternteil und 2 Kinder (= Ermäßigte) pro Jahr 240,00 EUR
e)  Familienbeitrag - 2 Erwachsene u. beliebig viele Kinder pro Jahr 300,00 EUR

 f)   Schüler, Jugendliche U 18 Jahre, Azubis, Studenten pro Jahr                 65,00 EUR

 g)  Fördermitgliedschaft  pro Jahr                                                                  25,00 EUR

 h)  Zweitvereinsmitglied pro Jahr                                                                 100,00 EUR                   i)   Ehrenmitglied                                                                                              0,00 EUR

 

Ermäßigungen

 

 Je nach Eintrittsdatum in den Verein erfolgt die nachstehende gestaffelte Ermäßigung des

 1. Jahresbeitrages. Die Umlagen bleiben von der Ermäßigung unberührt.

 

   - Eintritt ab 01.07.:         Ermäßigung 30 %            )    jeweils

   - Eintritt ab 01.08.:         Ermäßigung 50 %            )    auf den

   - Eintritt ab 01.09.:         Ermäßigung 70 %            )    Jahresbeitrag

 

Arbeitsstunden

 

Jedes Mitglied gemäß a-e, das über 18 Jahre alt ist, hat 3 Arbeitsstunden je Geschäftsjahr 

abzuleisten. Jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde wird berechnet. Der Stundensatz beträgt

15,00€ und wird zum Ende des Geschäftsjahres eingezogen. Mitglieder des Gesamtvorstandes

sind im Geschäftsjahr ihrer Vorstandstätigkeit von der Ableistung von Arbeitsstunden befreit.

 

Da Arbeitsstunden nur im Rahmen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Arbeit abgeleistet

werden können, besteht kein Anspruch hinsichtlich der Anzahl der Stunden oder des Zeitpunktes,

zu dem diese geleistet werden können. Mehr geleistete Arbeitsstunden werden nicht vergütet und

nicht für Folgejahre angerechnet.

 

 

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